Grundsätzlich immer, wenn Ihr Zahnarzt kieferorthopädischen Behandlungsbedarf feststellt oder vermutet und Ihnen empfiehlt, einen Kieferorthopäden aufzusuchen.
Selbstverständlich dürfen Sie auch aus eigenem Antrieb einen Kieferorthopäden aufsuchen, wenn Sie mit Ihrer Zahnstellung oder Kieferstellung unzufrieden sind.
Unabhängig davon ist bei jugendlichen Patienten in der Regel im Alter von 10-11 Jahren eine kieferorthopädische Untersuchung sinnvoll.
In der Regel werden Sie als neuer Patient bei uns innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Beratungstermin erhalten.
Sie brauchen kein Überweisungsformular von Ihrem Zahnarzt, um Termine bei uns wahrnehmen zu können. Gelegentlich geben die Hauszahnärzte ihren Patienten für den ersten Beratungstermin aber ein kurzes Überweisungsschreiben mit, wenn sie eine bestimmte Fragestellung übermitteln wollen.
Versicherte gesetzlicher Krankenkassen sollen selbstverständlich ihre Versichertenkarte bzw. Gesundheitskarte zu ihren Terminen mitbringen.
Kieferorthopädie ist keine Frage des Alters. Von der Frühbehandlung im Kindesalter über die „typische“ kieferorthopädische Behandlung bei Jugendlichen bis zur ästhetisch oder präprothetisch motivierten Behandlung bei Erwachsenen auch bis ins hohe Lebensalter bietet die moderne Kieferorthopädie Behandlungsmöglichkeiten. Die einzigen Voraussetzungen sind eine ausreichend gute Mundhygiene und ein gesundes Parodont (Zahnhalteapparat).
Bei gesetzlich versicherten Patienten kommt zur Beurteilung der Kostenübernahme ein Indikations-system mit fünf Schweregraden zum Tragen. Bei Grad 1 und 2 werden die Kosten nicht übernommen. Bei Grad 3 – 5 wird die Behandlung von Ihrer Kasse bezahlt. Voraussetzung ist allerdings ein Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr. Bei Behandlungsbeginn nach dem 18. Lebensjahr ist die gesetzliche Krankenkasse nur noch in wenigen Ausnahmefällen leistungspflichtig.
Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenerstattung durch Ihre Versicherung ausschließlich von der Auswahl und Gestaltung Ihrer Versicherungsbedingungen ab. Falls bei der Kostenerstattung eine Beihilfestelle beteiligt ist, ergeben sich durch restriktive Verwaltungsvorschriften gelegentlich Einschränkungen. Die 18-Jahresgrenze gilt bei der Beihilfe analog zur gesetzlichen Versicherung.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse unseren Behandlungsplan genehmigt hat, werden die Kosten der Behandlung von der Kasse übernommen. Allerdings müssen Sie während der Behandlung zunächst 20% der Kosten selbst tragen, die Ihnen mit vierteljährlichen Abrechnungen verteilt über die Behandlungsdauer von uns in Rechnung gestellt werden. Bei einer typischen Behandlung sind das ca. € 600,- bis 800,- in drei Jahren. Nach Abschluss der kieferorthopädischen Therapie bekommen Sie diesen Eigenanteil von der Krankenkasse in einer Summe erstattet, so dass letztlich die gesamten Kosten von Ihrer Kasse getragen werden. Kommt es zu einem Abbruch der Behandlung, erhalten Sie die bis zum Abbruchzeitpunkt bezahlten Eigenanteile nicht zurück.
Die moderne Kieferorthopädie bietet auch für den gesetzlich Versicherten einige sinnvolle Ergänzungen des Leistungsspektrums zur Optimierung der Behandlung, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Die Auswahl dieser Ergänzungsmaßnahmen erfolgt ausschließlich nach persönlicher Beratung durch unser Praxisteam.
Diese Leistungen werden Ihnen unabhängig von den oben genannten gesetzlichen Eigenanteilen privat in Rechnung gestellt.
Die Erstattung kieferorthopädischer Behandlungskosten für privat versicherte Patienten kann je nach Gestaltung des einzelnen Versicherungsvertrages und der Beteiligung von Beihilfestellen deutlich variieren. Von hundertprozentiger Kostenerstattung bis zu erheblicher Eigenbeteiligung kommt ein breites Spektrum im Praxisalltag vor, da Beihilfestellen und Versicherungsunternehmen durch Selbstbeteiligungsregelungen, Leistungsausschlüsse und Auslegung von Abrechnungsregeln ihre Kostenbeteiligung einschränken können.
Gesetzlich versicherte Jugendliche mit einem Schweregrad 1 oder 2 ihrer Zahn-/Kieferfehlstellung und erwachsene Patienten ab dem 18. Lebensjahr (mit wenigen Ausnahmen) tragen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung selbst. In einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie sich über Behandlungsmöglichkeiten und -kosten informieren.
Für gesetzlich Versicherte kann eine private Zusatzversicherung sinnvoll sein, da sie bei entsprechender Vertragsgestaltung private Zusatzleistungen übernimmt oder bei Jugendlichen mit Schweregrad 1 oder 2 der Zahn-/Kieferfehlstellung oder Erwachsenen die Behandlungskosten trägt.
Allerdings sollten Sie vor Vertragsabschluss genau auf Selbstbeteiligungsregelungen und Leistungsausschlüsse achten und mögliche Behandlungskosten gegen die kumulierten Versicherungsbeiträge abwägen.